Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbV)

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbV) sind mit hoheitlichen Befugnissen beliehene Freiberufler.  Das heißt, die ÖbV's haben behördliche Funktionen und arbeiten auch privatrechtlich. So führt ein ÖbV hoheitliche Vermessungen im Kataster (an Grundstücken) durch, ist befugt Beurkundungen vorzunehmen und Bescheinigungen auszustellen, und ist in der Ingenieurvermessung tätig. Er bietet nach fundierter Beratung problemorientierte Lösungen, die er messtechnisch realisiert und deren Ergebnisse er objektiv und unparteiisch bewertet und umsetzt. Mit Eigenverantwortung und persönlicher Haftung garantiert der ÖbV freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht.

Der ÖbV ist Ihr idealer Partner in allen Fragen des Vermessungswesens

Die verfassungsgemäß hohe Bedeutung der Eigentumssicherung von Grund und Boden gebietet es, dass der ÖbV bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten an das sächsische Gebührenrecht gebunden ist. Dies schafft eine bürgernahe Kostentransparenz und fördert daher nur den Leistungswettbewerb.

Sie schenken uns Ihr Vertrauen.
Wir garantieren Ihnen Leistung und Sicherheit!



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