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Inkrafttreten des Gesetzes über das Geoinformationswesen am 5.6.2010

Am 5.6.2010 ist das Gesetz über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet zum einen das Geodateninfrastrukturgesetz (SächsGDIG) und zum anderen eine Änderung des Sächsischen Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetzes (SächsVermGeoG).

weiter zum Geodateninfrastrukturgesetz 

weiter zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz

 

Ziel des SächsGDIG ist die Umsetzung der Anforderungen der europäischen Richtlinie INSPIRE in nationales Recht. Es schafft die rechtliche Grundlage für den Aufbau und den Betrieb einer Geodateninfrastruktur sowie für die Bereitstellung digitaler Geodaten und Geodatendienste der staatlichen und kommunalen Stellen sowie Dritter.

 

Die Änderung des SächsVermGeoG hat die Abgrenzung des Vermessungsrechts von den Vorschriften zur Geodateninfrastruktur zum Ziel, die nunmehr im SächsGDIG gebündelt werden sollen. Darüber hinaus gehende fachliche Änderungen, insbesondere der bisherigen Zuständigkeiten sowie der Regelungen zur Katastervermessung und Abmarkung, sind nicht vorgesehen. Die Überschrift des Gesetzes wird geändert, die nun "Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) lautet.

 

Im Rahmen der Novellierung versuchten einige seit dem 1.8.2008 kommunalisierte untere Vermessungsbehörden und Flurbereinigungsbehörden verstärkt die Ausweitung der Messbefugnis auf Ihren Zuständigkeitsbereich über den Gesetzgeber durchzusetzen. Die Landesgruppe konnte durch Stellungnahmen, auch im Rahmen der Anhörung vor dem Innenausschuss, sowie durch Gespräche u. a. mit dem Innenministerium, mit Abgeordneten, mit dem Sächsischen Landkreistag und Landräten einer derartigen Entwicklung entgegenwirken.



Datum: 05.06.2010
Autor: Katrin Dreyse
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